Mittlerweile müssen viele Dinge bei einem Hausbau oder einer Renovierung beachtet werden. Diese Regeln stehen zumeist in der Bautechnikverordnung oder Bauverordnung. Sofern öffenbare, bodentiefe Elemente nicht die Schwelle auf einen Balkon oder Terrasse sind, ist eine Absturzsicherung Pflicht.
Diese Absturzsicherung kann durch einen französischen Balkon garantiert werden. Sowohl eine ästhetische Glasbrüstung oder ein dezenter Gitterbalkon fügen sich architektonisch in das Erscheinungsbild des Hauses ein und setzen gekonnt Akzente.
Bei nicht oder nur teils öffenbaren Elementen gibt es keine Vorschrift für einen französischen Balkon. Die Absturzsicherung ist nämlich bereits durch den Einsatz von einem Sicherheitsglas, wie dem Verbundsicherheitsglas (VSG), gewährleistet. Dieses verhindert Schnittwunden oder einen Absturz und ist bereits im Fensterglas verbaut.